Wer einen Führerschein erwerben möchte, muss neben gesundheitlichen Tests eine theoretische Prüfung wie auch eine praktische Prüfung beim TÜV ablegen.

Zu Beginn in unserer Fahrschule beginnst du immer mit dem theoretischen Teil. Dieser findet auch bei uns in der Fahrschule statt. Als Ergänzung zum theoretischen Unterricht besteht das Angebot, Dienstags und Donnerstags eine Stunde vor Unterrichtsbeginn einen Testfragebogen auszufüllen, der von uns kontrolliert wird.

Besonders wollen wir dir die Ausbildung mit unserem Computer "Theo" oder mit der Degener "CLICK & LEARN 360°-App" ans Herz legen. Damit lernst du noch effektiver und bist bestens auf deine Prüfungen vorbereitet. Dazu erhältst du von uns eine Geld-zurück-Garantie, solltest du die Prüfung trotz Theo nicht schaffen!

Unsere praktische Ausbildung besteht aus:

  • Einweisung in das Fahrzeug
  • Einübung in die grundsätzliche Fahrzeugbeherrschung während der Stadt- und Sonderfahrten.

Sonderfahrten sind Teil der praktischen Ausbildung und bestehen in der Regel aus:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten und
  • 3 Nachtfahrten

Unsere Sonderfahrten können aus 1-1/2 Stunden Einheiten, aber auch aus 3 Stunden Einheiten bestehen, wobei jede Unterrichtsstunde zwei Einheiten umfasst. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten.

Der Abschluss der praktischen Fahrausbildung bildet dann die praktische Fahrprüfung beim TÜV. Hier kannst du dein gesamtes Wissen und deine Erfahrung dem Fahrprüfer unter Beweis stellen!

 

Du kannst bei uns in folgende Fahrzeugklassen unterrichtet werden:

KlasseDetails
AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Hinweis: Simson - Roller (DDR) unter 50ccm bis 60 Km/h, die vor dem 28.02.1992 in den Verkehr gekommen sind, dürfen mit diesem Führerschein ebenfalls gefahren werden!

A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
BKraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
B17Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse 
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
BEFahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
C1Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1EKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
CKraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CEKombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
D1Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1EKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
DKraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DEKombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
LLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
TLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH)

(Stand: Oktober 2018)